Rechtliche Grundlagen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Februar 2026 · Gültig ab: 10. Februar 2026 · Kanzlei Emmenthal, Burgdorf
1. Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Definitionen:
- «Kanzlei» bezeichnet die Kanzlei Emmenthal, Marktgasse 24, 3400 Burgdorf.
- «Mandantin» / «Mandant» bezeichnet natürliche oder juristische Personen, die eine Dienstleistung der Kanzlei in Anspruch nehmen.
- «Mandat» bezeichnet das Auftragsverhältnis zwischen der Kanzlei und dem Mandanten.
- «Dienstleistungen» bezeichnet die angebotenen Leistungen, insbesondere im Bereich Reproduktionsrecht, Familienvermögensschutz und Co-Elternschaft-Kommunikation.
- «Vereinbarung» bezeichnet diese AGB zusammen mit einer allfälligen individuellen Mandatsvereinbarung.
2. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen der Kanzlei Emmenthal. Mit der Erteilung eines Mandats – schriftlich, mündlich oder durch Nutzung unserer Dienstleistungen – akzeptiert die Mandantin bzw. der Mandant diese Bedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
Die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen setzt Volljährigkeit (Alter 18+) voraus sowie die Fähigkeit, rechtsgültige Verträge abzuschliessen.
3. Leistungsbeschreibung
Die Kanzlei Emmenthal erbringt juristische Beratungs- und Begleitungsleistungen in folgenden Bereichen:
- Rechtlicher Rahmen der assistierten Reproduktion (FMedG)
- Strategische Planung zum Schutz von Familienvermögen
- Kommunikationsbegleitung für Co-Elternteile
Die genaue Leistungsbeschreibung wird im individuellen Mandat schriftlich festgehalten. Die Kanzlei behält sich vor, einzelne Leistungen bei fehlender fachlicher Zuständigkeit abzulehnen oder an geeignete Stellen weiterzuverweisen.
4. Honorare und Zahlungsbedingungen
Die Honorare richten sich nach dem vereinbarten Stunden- oder Pauschalhonorar, das in der individuellen Mandatsvereinbarung festgelegt wird. Unsere Honorarrahmen sind:
- Assistierte Reproduktion: CHF 200 – CHF 1'200
- Familienvermögensschutz: CHF 250 – CHF 1'400
- Co-Elternschaft-Kommunikation: CHF 120 – CHF 850
Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Bei Verzug werden Verzugszinsen von 5 % p.a. fällig. Alle Beträge verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusive allfälliger Auslagen (Gerichtsgebühren, Notariatskosten etc.).
Rückerstattung: Bereits erbrachte Leistungen werden nicht zurückerstattet. Bei Mandatsrückzug durch die Mandantin / den Mandanten wird eine Aufwandsentschädigung für erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt.
5. Pflichten der Mandantin / des Mandanten
Die Mandantin / der Mandant verpflichtet sich:
- Alle für die Mandatsführung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäss mitzuteilen
- Dokumente und Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen
- Erreichbar zu sein und auf Anfragen innert angemessener Frist zu reagieren
- Die Kanzlei über wesentliche Änderungen der Sachlage umgehend zu informieren
6. Geistiges Eigentum
Alle von der Kanzlei erstellten Dokumente, Gutachten und Konzepte bleiben geistiges Eigentum der Kanzlei Emmenthal. Die Mandantin / der Mandant erhält eine nicht übertragbare, auf den vereinbarten Verwendungszweck beschränkte Lizenz zur Nutzung dieser Unterlagen. Eine Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung der Kanzlei ist untersagt.
7. Vertraulichkeit und Anwaltsgeheimnis
Sämtliche im Rahmen des Mandatsverhältnisses ausgetauschten Informationen sind vertraulich. Die Kanzlei unterliegt dem gesetzlichen Anwaltsgeheimnis nach Art. 13 BGFA. Ausnahmen gelten ausschliesslich bei gesetzlicher Pflicht zur Offenlegung.
8. Haftungsausschluss
Die Kanzlei erbringt ihre Leistungen mit grosser Sorgfalt und nach bestem Wissen. Eine Haftung für einen bestimmten Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis wird nicht übernommen – rechtliche Beratung kann den Ausgang von Verfahren oder Entscheidungen nicht garantieren.
Die Haftung der Kanzlei ist auf Fälle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt und auf die Höhe der für das jeweilige Mandat geleisteten Honorare begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9. Kündigung und Beendigung
Jede Partei kann das Mandat jederzeit schriftlich kündigen. Die Kanzlei stellt für erbrachte Leistungen bis zur Kündigung Rechnung. Bei Kündigung durch die Kanzlei werden die Mandantin / der Mandant rechtzeitig informiert und alle notwendigen Unterlagen übergeben, um eine ordnungsgemässe Weiterführung sicherzustellen.
Nach Beendigung des Mandats bleiben die Vertraulichkeitspflichten beider Parteien bestehen.
10. Streitbeilegung und anwendbares Recht
Diese AGB sowie alle Mandatsverhältnisse mit der Kanzlei Emmenthal unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Im Streitfall sind die zuständigen Gerichte des Kantons Bern massgebend.
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung verpflichten sich beide Parteien, eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit anwaltlichen Dienstleistungen kann die Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern (OAV) angerufen werden.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtswirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
12. Änderungen der AGB
Die Kanzlei behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist die zum Zeitpunkt des Mandatsabschlusses gültige Version. Über wesentliche Änderungen werden bestehende Mandantinnen und Mandanten informiert.
13. Kontakt
Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich an:
Kanzlei Emmenthal
Marktgasse 24, 3400 Burgdorf
E-Mail: legal@emmenisas
Telefon: +41 34 572 84 63